Zeittafel Mittelalter in Voigdehagen

 

16.10.1289

Fürst Wizlaw II. von Rügen überträgt auf Bitten des Rates der Stadt Stralsund das Eigentum der Güter des Knappen Alexander v. Weye in Voigdehagen mit allem Zubehör und der hohen und niederen Gerichtsbarkeit und verbietet jede Nach-ahmung.

 

29.08.1290

Fürst Wizlaw II. von Rügen verkauft mit Zustimmung seines Sohnes Wizlaw III. der Stadt Stralsund das Eigentum ihrer Güter in Voigdehagen von dem Meere da wo das Gewässer endigt, das 2 Mühlen treibt, und von der Grenze der Stadt, wo der Weg nach dem Dorfe führt bis an den Teich und diesen selbst. Ebenso das Eigentum des Dorfes Lüdershagen, sowohl was sie dort von Rolef Plotze gekauft hat als was sie von den Kleriker des Fürsten, Nicolaus, und dessen Bruder Martin kaufen wird  

 

16.10. 1290

Fürst Wizlaw II. von Rügen schenkt der Stadt Stralsund das Eigentum aller Güter in Voigdehagen mit allem Zubehör und dem hohen und niederen Gericht.

 

04.04.1291

Fürst Wizlaw II. von Rügen verkauft mit Zustimmung seines Sohnes Wizlaw III. der Stadt Stralsund das Eigentum aller Gewässer in ihrer Feldmark, gestattet ihr die Aufstauung des fürstlichen Mühlenteiches bis zu dem Zeichen, das er mit den Mönchen von Neuenkamp hat anbringen lassen, und die Fischerei darin, doch auch für ihn, wenn er in der Stadt weilt, erlaubt ihr die Anlage zweier Mühlen an dem Teiche doch mit der Lieferung von 10 Drömt Gerste, 10 Drömt Hafer und 10 Drömt Korn von jedem Mahlgang, aber ohne Mahlschatz jährlich. Den Teich mit den Gräben geführt über die Mühle des Klosters in Garbodenhagen und Kordshagen darf sie ableiten nach dem fürstlichen Teiche bei der Stadt und 2 Windmühlen errichten, den See in Voigdehagen kann sie nach dem Stadtgebiet ableiten.

 

23.06.1303

Otto Slore, Pleban der Stadt Stralsund und in Voigdehagen macht mit der Stadt einen Vergleich über die Stauung des über die Mühle in Voigdehagen fließenden Wassers dahin, dass der Rat das Wasser zum Nutzen der Stadt nach Befinden auf den anliegenden Ländereien der Kirche stauen kann gegen eine Zuweisung von zwei freien Morgen an die Kirche.

 

08.09.1303

Die Brüder von Zitterpenning verkaufen der Stadt Stralsund die Stauung des über die Mühle in Voigdehagen fließenden Wassers, so dass sie das Wasser auf ihren (der Brüder) anliegenden Äckern bis an die gesetzten Zeichen stauen kann, ohne Vorbehalt des Fischereirechtes. Das soll auch gelten, wenn die Brüder die Äcker an Jemand verkaufen.

 

10.10.1304

Bischof Gottfried von Schwerin verkauft mit Willen des Domkapitels der Stadt Stralsund eine jährliche Hebung von drei Last Getreide aus dem Feld genannt Bukow bei der Stadt Stralsund für 350 slawische Mark und verzichtet auf seine Ansprüche von dem Zehnten in Papenhagen und Voigdehagen, deren Besitzer weder er noch sein Vorgänger Herman jemals gewesen sind.

 

19.05.1305

Die Brüder Johann und Bertold Citterpennigk verkaufen der Stadt Stralsund ihre Metze und Mahlfreiheit auf der Voigdehagener Mühle.

 

01.03.1314

Fürst Wizlaw III. von Rügen schließt mit seiner Stadt Stralsund Frieden und gibt ihr alle Rechte und Freiheiten, die die Stadt Rostock von Borwin (Fürst von Mecklenburg) und seinen Söhnen Heinrich und Nicolaus erhalten hat, ferner " mit dem gantzen eghendom" über die Stadt und aller innerhalb ihrer Grenzen. Die Grenze zu Lande beginnt bei der Grenze von Voigdehagen von dieser nach der von Lüdershagen, von da zu der von Vogelsang und zu der von Lüssow; von dieser zu der von Langendorf, zu der von Gerbodenhagen, zu der von Kedingshagen und bis in die Ostsee. Die Grenze des solten waters ist: von der Nyen Owe zum Ende des Gellens, zum Ende von Ummanz, von da nach Bessin, von Bessin nach dem Bach Brezenitz mit dem See bei Devin und dem Dänholm, wieder bis zu Nyen Owe. Innerhalb dieser Grenze des Wassers haben die Stadt und seine mannen und Landsassen die Fischerei gemeinsam, ferner gibt er der Stadt das Recht, Klagen gegen die Bürger vor dem Vogt und den Ratsherren zu richten, und alle anderen Landestinge, " de se hebbet", und daß sie " ere bescholdene ordele voren unde holen to Lubeke". Hierfür gibt ihm die Stadt 6000 slawische Mark und den Zoll wieder frei, den sie für 5000 Mark gekauft hatte. Der Zoll soll nicht erhöht werden. Streit wegen des Zolles entscheiden die Ratsherren mit ihren Eiden. Die Mannen des Fürsten bleiben bei ihren rechten, die sie von Alters gehabt haben. Damit soll aller Zwist beigelegt sein.

 

25.03.1319

Fürst Wizlaw III. überträgt den Ratsherren und den Alterleuten der Stadt Stralsund das Eigentum aller Güter im Dorf Voigdehagen von dem den Ort durchfließenden Wasser an mit hohem und niederem Gericht und allem Zubehör.


 

10.05.1321

Fürst Wizlaw III. bestätigt der Stadt Stralsund ihre Privilegien und ihren Besitz, betreffend in den Dörfern Devin, Teschenhagen, Zitterpenningshagen, Voigdehagen, Wendorf, Lüdershagen, Vogelsang, Lüssow, Langendorf und Kedingshagen. Die Privilegien sind dieselben wie in früheren Bestätigungen.

 

09.09.1383

Bertold Rodolfi, Scholaster in Güstrow, Subdelegierter des Propstes Gerhard Bengherstorp, apostolischen Delegierten, teilt den Geistlichen der Diözesen und Städten Roskilde, Kammin, Lübeck und Schwerin mit, daß Meinard von Haschade, einst Propst in Güstrow, dem Christian Makup, Martin von Slawitze, Nikolaus und Jakob Tzeghenbart, Brüder, Ludolf und Nikolaus Smakal, Brüder, die wegen Blutvergießens an Konrad Poppelvitze, Kleriker der Diözese Roskilde in den Kirchenbann getan hat. Obwohl auf Grund dieses Prozesses Johann Wustenyghe, Vize-Pfarrer in Altefähr, den Gottesdienst eingestellt und zur Meidung der gebannten ermahnt hat, haben doch Heinrich Otte und seine Frau Taleke den Chr. Makup beherbergt und gepflegt. Er befiehlt deshalb der Geistlichkeit, das vor ihn nach Güstrow zu laden und zum Zeichen der Ausführung des Befehles einen Zettel mit mit Siegel an die Urkunde. zu hängen. Es hängt nun der Zettel des Nikolaus Kading, Johannes in Voigdehagen daran.

 

23.03.1401

Gibt dem jedesmaligen Pfarrer in Voigdehagen das Recht, seine Kirche und die Filialen und Kirchhöfe, wenn sie entweiht worden sind, selbst oder durch einen geeigneten Priester zu reinigen.

 

10.11.1450

Verkauft an die Kathäusermönche Herr Thimoteus, Prior, Herr Nicolaus, Vikar, und Herr Hinricus, Schaffer, des Klosters Marienehe bei Rostock für 3300 Mark sundisch und 25 Schillinge das halbe Dorf Devin im Kirchspiel Voigdehagen und zwei Höfe zu Teschenhagen, bedingt sich jedoch den Wiederkauf aus.

 

20.03.1452

Bürgermeister und Ratsherren der Stadt Stralsund vergleichen sich mit Berent Malzahn (Moltzan), Kirchherrn zu Voigdehagen als Mutterkirche und Stralsund, unter der von Herzog Wartislaw IX. befohlenen Vermittlung des Herrn Laurentius, Abt von Pudagla, Henning von Jasmunds, Ritter, Hertich Maltzahns auf Osten, Ulrich Maltzahns auf Grubenhagen und Wedego Buggenhagens auf Nehringen, Marschall des Landes Barth, wegen der Gräben, des Baues und der Fischerei in Voigdehagen dergestalt, dass Bernd Maltzahn oder seine Nachfolger Häuser in Voigdehagen bauen können, so viele sie nötig haben, aber oberirdisch nur geklehmt oder in Holzwerk gemauert, um die Häuser dürfen sie einen Graben von 20 Fuß anlegen und das Wasser dafür aus dem dortigen Stauteich (stovedyke) der Stadt nehmen. Wenn er oder seine Nachfolger in Stralsund oder Voigdehagen ihren Haushalt haben, soll er in beiden Stauteichen der Stadt die Fischerei ausüben dürfen.

 

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